Kontakt

Jäger Immobilien
Herr Ralf Jäger
Preussenweg 26
27798 Hude
Tel.: 04408 - 809 589
Fax.: 04408 - 87 15
Mobil: 0173 - 70 82 833
eMail:
info@bremer-haus.de
Servicebüro Delmenhorst
Tel.: 04221 - 97 44 853
Servicebüro Oyten/Achim
Tel.: 04207 - 911 59 55
Zum Kontaktformular
Besuchen Sie Jäger Immobilien auf Facebook
AGB
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§ 34 c GewO)
1. Unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit von Kauf- oder Mietobjekten erfolgt im Rahmen der §§ 652 ff. BGB sowie der allgemeinen kaufmännischen Grundsätze und Gebräuche.
2. Wir versichern, dass wir seitens des Verkäufers, Vermieters oder einem berechtigten Dritten befugt sind, das Objekt als Makler zu den genannten Bedingungen anzubieten. Unsere Angaben basieren auf den uns erteilten Informationen. Wir sind selbstverständlich um richtige und vollständige Angaben bemüht, übernehmen jedoch keine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, die einen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Maklers voraussetzen.
3. Der Makler ist berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig zu werden.
4. Der Adressat ist darüber informiert, dass er für den Fall der Kenntnis des Objekts bzw. des Eigentümers des Objekts diesen Umstand dem Makler unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich mitzuteilen hat. Erfolgt keine Mitteilung, ist die Weitergabe der Information des Maklers aus diesem Exposé an den Adressaten im Falle eines Vertragsabschlusses zumindest mit ursächlich für den Erfolg und begründet die Verpflichtung zur Provisionszahlung.
5. Das Exposé ist nur für den genannten Adressaten bestimmt. Es ist vertraulich zu behandeln und darf Dritten ohne unsere Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Der Bruch der Vertraulichkeit dieses Exposés berechtigt uns für den Fall der Entstehung eines Schadens zum Schadenersatzanspruch, mindestens in Höhe der angebotenen Provision.
6. Wird dem Adressat des Exposés ein von uns angebotenes Objekt später durch Dritte angeboten, erlischt dadurch unser Provisionsanspruch nicht. Um eine doppelte Provisionszahlung zu vermeiden, wird empfohlen, den nachfolgenden Anbietern die Vorkenntnis schriftlich geltend zu machen und auf Maklerdienste dieser Anbieter zu verzichten.
7. Mit rechtswirksamem Abschluss des Kauf- oder Mietvertrages entsteht uns ein Honoraranspruch in Höhe des im Angebot ausgewiesenen Provisionssatzes. Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis bzw. dem Gesamtwert des Vertrages. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Interessent den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weitergibt und dieser den Kaufvertrag abschließt. Wenn keine gesonderte individuelle Vereinbarung über die Fälligkeit der Provision getroffen wurde, gilt, das der Adressat des Exposés dem Makler am Tag des Kauf- oder Mietvertragsabschlusses für das im Exposé näher bezeichnete Objekt die vereinbarte Provision zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer schuldet. Der Empfänger des Exposés hat die vereinbarte Provision auch für den Fall zu bezahlen, dass unter Beibehaltung der inhaltlichen Identität ein anderer als der angebotene Vertrag abgeschlossen wird. Unerhebliche Abweichungen sachlicher, wirtschaftlicher, finanzieller oder rechtlicher Art schaden nicht und begründen weiterhin den vereinbarten Provisionsanspruch.
8. Der Provisionsanspruch ist auch dann fällig, wenn der Kauf- oder Mietvertrag mit einer anderen Partei zustande kommt, mit der der Empfänger des Exposés ein besonders enges, persönliches oder ausgeprägtes wirtschaftliches Verhältnis hat. Für den Fall, dass zwischen einem Dritten und dem Verkäufer oder Vermieter des Objekts ein Vertrag zustande kommt, haftet der Empfänger des Exposés auch dann für die vereinbarte Provision, falls sich der Empfänger auf das Fehlen der gesetzlichen Voraussetzung des Provisionsanspruches beruft. Kommt ein Kauf- oder Mietvertrag über ein anderes dem Verkäufer oder Vermieter gehörendes Objekt zustande, so ist die vereinbarte Vergütung ebenfalls zu bezahlen, wenn der Makler im Rahmen des Auftrags den Nachweis zum Abschluss des Kauf- oder Mietvertrages mit dem Auftraggeber oder die Namhaftmachung des Vertragspartners ermöglicht hat.
9. Verletzt der Kauf- oder Mietinteressent seine Vertragspflichten, kann der Makler Schadenersatz verlangen. Als Schadensposition kann er dabei Ersatz der entstandenen Auslagen, eine angemessene Entschädigung für den nutzlosen Arbeitsaufwand sowie den entgangenen Gewinn geltend machen. Dem Kauf- oder Mietinteressent steht der Nachweis offen, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
10. Alle unsere Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung oder Zwischenverpachtung bleiben dem Eigentümer vorbehalten. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
11. Erfüllungsort für die gegenseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Hude. Gerichtsstand ist, soweit der Kauf- oder Mietinteressent Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik hat, Oldenburg.
12. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.